Süderoog in der Entwicklungszone
Steckbrief
Gründung
Am 1. Oktober 1985 durch das Nationalparkgesetz vom 22. Juli 1985. Am 17. Dezember 1999 beschloss der Schleswig-Holsteins Landtag ein neues Nationalparkgesetz, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat. In dem neuen Gesetz wurde erstmalig ein Walschutzgebiet westlich von Sylt und Amrum eingerichtet.
Lage und Größe
Wattenmeer vor der Nordseeküste Schleswig-Holsteins zwischen der Elbmündung im Süden und der dänischen Grenze im Norden. Die Fläche beträgt 4.400 Quadratkilometer. Die Inseln Sylt, Amrum, Föhr und Pellworm sowie die 5 größeren und bewohnten Halligen gehören nicht zum Nationalpark.
Entstehung
Entstanden ist das Wattenmeer nach der jüngsten Eiszeit vor 10.000 Jahren. Durch das Abschmelzen der Gletscher stieg der Wasserspiegel an. Organische und anorganische Sedimente lagerten sich in den flachen Küstenregionen ab. So entstand das feinkörnige Schlickwatt und das gröbere Sandwatt.
Zonierung
Der Nationalpark ist in zwei Schutzzonen unterteilt. Nach dem Nationalparkgesetz ist grundsätzlich alles untersagt, was der Natur oder den Tieren und Pflanzen im Nationalpark schaden könnte. Die Zone 1 darf - im Gegensatz zur Zone 2 - nicht betreten werden. Im küstennahen Bereich sowie bei geführten Wattwanderungen auf festgelegten Routen sind Ausnahmen möglich.
Einwohner im Nationalpark
Zwei Personen leben ganzjährig auf Hallig Süderoog. Im Sommerhalbjahr wohnen 3 Personen auf Hallig Südfall und ein Vogelwart auf der Insel Trischen.
Menschliche Aktivitäten
Tourismus, Fischerei, Küstenschutz, Beweidung, Schiffs- und Flugverkehr, militärische Erprobungen, Erdölförderung, Kies- und Sandentnahme sind die wichtigsten Nutzungen.
Nationalparkregion
Knapp 70 Gemeinden grenzen an den Nationalpark. In den beiden Landkreisen Nordfriesland und Dithmarschen leben insgesamt 290.000 Einwohner. Die größten Städte sind die Kreisstädte Husum (Nordfriesland) und Heide (Dithmarschen).
Gäste
2 Millionen Urlaubsgäste und 13 Millionen Tagesausflüge werden jährlich an der schleswig-holsteinischen Westküste gezählt.
Zuständigkeiten
Die Nationalparkverwaltung im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Tönning ist für den Schutz der Natur, die Umweltbeobachtung im Nationalpark und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Service
Nationalpark-Ranger und -Wattführer sowie viele Mitarbeiter der Naturschutzverbände, vor allem junge Menschen im Freiwilligen Ökologischen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst informieren Gäste und Einheimische und überwachen die Schutzbestimmungen im Nationalpark. Es gibt rund 30 Häuser mit Informationseinrichtungen sowie viele Informationspavillons und -tafeln. Jährlich werden über 5.000 naturkundliche Exkursionen durchgeführt.