Monika Mommsen©
Hallig Gröde im Winter
Chronologie
Das Gebiet der Biosphäre Halligen
- 1362: Bei der „Großen Mandränke“ am 16. Januar 1362 wird die Region Uthlande auseinander gerissen und die Siedlung Rungholt sowie sieben weitere Kirchspiele überspült.
- 1634: Die „Burchardiflut“ verwüstet die Küste und zerschlägt die Großinsel Alt-Nordstrand. Diese zerfällt in Nordstrand und Nordstrandischmoor.
- Seit dem 01.10.1985 wird das Wattenmeer als Nationalpark Schlewsig-Holsteinisches Wattenmeer durch das Nationalparkgesetz vom 22.07.1985 geschützt.
- 1990: Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird im Rahmen des Programms „Man and the Biosphere“ in seinen alten Grenzen ein von der UNESCO anerkanntes Biosphärenreservat.
- 1999, Dezember: Das Nationalparkgesetz wird novelliert, der Nationalpark erweitert und seine Zonierung verändert. Eine Anpassung des Biosphärenreservates wird zurückgestellt.
- 2001: Auf den 5 großen Halligen (Gröde, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor, Oland) wird die Idee geboren, als Entwicklungszone dem bestehenden Biosphärengebiet beizutreten.
Ziel: Die nachhaltige Regionalentwicklung zu sichern und aufzubauen.
- 2004, Mai: Antragstellung bei der UNESCO zur Erweiterung des Biosphärengebietes in den aktuellen Grenzen und der Zonierung des Nationalparks sowie um eine Erweiterung der Entwicklungszone Halligen. Unterzeichnung des Antrags vom Umweltminister, den Landräten der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen sowie den Amtsvorstehern von Pellworm und Nordstrand .
- Das deutsche MaB-Nationalkomitee unterstützt den schleswig- holsteinischen Antrag und lobt den “bottom-up” Prozess in und mit der Region.
- 2004, Oktober: Gründung des Vereins Halliggemeinschaft durch die Halliggemeinden und das Amt Pellworm. Vorsitzender ist Volker Mommsen, Bürgermeister der Gemeinde Gröde. Die Geschäftsstelle Biosphäre Halligen der Halliggemeinschaft koordiniert die Projekte und die Zusammenarbeit.
- Am 17.12.2004 Anerkennung der Halligen als Teil des UNESCO “Biosphärenreservates Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen”. Das Gebiet ist 443.085 ha groß (Kernzone: 157.000 ha, Pufferzone: 284.000 ha, Entwicklungszone: 2.085 ha). Die Nationalparkverwaltung ist zuständige Fach- und Verwaltungsbehörde.
- 2004, Dezember: Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein Halliggemeinschaft und der Biosphärenreservatsverwaltung (Nationalparkverwaltung).
- Am 03.02.2005 Überreichung der offiziellen UNESCO Urkunde.
- 2007: Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Insel- und Halligkonferenz sowie der Halliggemeinschaft wird vereinbart.
- 2009, Juni: Anerkennung als UNESCO Weltnaturerbe: Die Wattenmeer-Nationalparke von Schleswig-Holstein und Niedersachsen und das Wattenmeer-Schutzgebiet der Niederlande wurden als Naturlandschaft von universellem Wert in die Welterbeliste der Menschheit aufgenommen.
- 2014 wurde das Gebiet um das dänische Wattenmeer erweitert.